LRA ABG 001 – 07.04.2026 – Antrag an LRA Altenburger Land (Fax)
Offizielle Einreichung der Bürgerinitiative zur Prüfung der Staub- und Feinstaubbelastung.
Die Hinweise zu wiederkehrenden Staub‑ und Gesundheitsbelastungen wurden von den zuständigen Landesbehörden aufgegriffen. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) sowie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) haben das Verfahren übernommen und die fachlich zuständigen Referate eingebunden.
Das Landratsamt Altenburger Land hat am 29.04.2026 erstmals schriftlich reagiert und mitgeteilt, dass die Eingaben intern an den Fachdienst Natur‑ und Umweltschutz sowie den Fachdienst Gesundheit weitergeleitet wurden. Eine inhaltliche Rückmeldung zu den gemeldeten Immissionen liegt bisher nicht vor.
Wir haben klargestellt, dass es sich um eine Sachbeschwerde handelt, und um eine transparente Darstellung der bisher unternommenen Schritte gebeten. Weitere Informationen werden wir wie gewohnt dokumentieren.
Wir bleiben mit allen beteiligten Stellen im Austausch und informieren, sobald neue Entwicklungen vorliegen.
„In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Hinweise zu Staub-, Feinstaub- und Geruchsbelastungen gemeldet und die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt.“
„Die Thüringer Landesbehörden TLLLR und TLUBN haben das Verfahren aufgenommen und die fachlich zuständigen Referate eingebunden.“
„Die Bürgerinitiative informiert hiermit über den aktuellen Stand der laufenden Vorgänge rund um die Staub- und Emissionsbelastung im Ortsbereich.“
Offizielle Einreichung der Bürgerinitiative zur Prüfung der Staub- und Feinstaubbelastung.
Eingangsbestätigung und Verweis auf TLUBN / TLLLR.
Klarstellung, Nachfragen, Bitte um fachliche Stellungnahme.
Nachfrage zum Bearbeitungsstand der Rückfrage vom 09.04.2026, Hinweis auf gesundheitliche Beschwerden und Bitte um Eingangsbestätigung.
Antwort des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz auf die Eingaben vom 09.04.2026 und 23.04.2026, inkl. Verweis auf Zuständigkeit, Weiterleitung und UIG-Hinweise.
Klarstellung zur Art der Eingabe, zur Beteiligungsfähigkeit der BI und zur fehlenden dialogorientierten Bearbeitung durch das Landratsamt.
Anfrage zu Staub- und Feinstaubemissionen des Kiestagebaus.
Nachfrage zur Zuständigkeit und zum Bearbeitungsstand der Meldung vom 09.04.2026.
Offizielle Rückmeldung: Verfahren aufgenommen, interne Abstimmungen laufen, Fachreferate eingebunden.
Benennung des Ansprechpartners, Klarstellung der Hinweisgeberrolle, Bestätigung der Kommunikationswege.
Anfrage zu NH₃, landwirtschaftlichen Emissionen und Wechselwirkungen.
Behörde erklärt sich für nicht zuständig.
Hinweis auf Weiterleitungspflicht und Bitte um Klärung.
Offizielle Bestätigung des TLLLR über den Eingang des Hinweises und Ankündigung der Prüfung nach Immissionsschutzrecht.
Rückmeldung der Bürgerinitiative zur Eingangsbestätigung und Signal der Kooperationsbereitschaft.
Behörde fordert die Benennung konkreter Flächen oder Betriebe als Voraussetzung für eine Prüfung.
Darlegung der Beobachtungen, Hinweis auf fehlende Katasterdaten und Bitte um fachgerechte Messungen.
Das TLLLR bittet um konkrete Angaben zu Feldblöcken und Zeitpunkten der Emissionsereignisse.
Übermittlung der Feldblockdaten und zeitlichen Einordnung der beobachteten Emissionen.
Anlage herunterladen (PDF)